Beim Schwenden entstehender Schwendabraum aus Holz darf laut Bundesluftreinhaltegesetz vom August 2010 nicht mehr generell, sondern nur mehr in Ausnahmefällen in schwer zugänglichen alpinen Lagen punktuell verbrannt werden. Bei mehr als 50 m Entfernung zum Almweg dürfen Schwendhaufen nach wie vor verbrannt werden. Doch Anzünden und richtig Heizen sind zwei Paar Schuhe. Bei diesem Seminar wird Einblick in die gesetzlichen Bestimmungen (Wer muss wann informiert werden?), das richtige Aufsetzen und Abheizen von Schwendhaufen und die Verhinderung von möglichen Problemen gegeben
Zielgruppe
Almbäuerinnen und Almbauern, Almpersonal, interessierte Landwirtinnen und Landwirte
Kursbeitrag
€ 45,00
ReferentInnen
DI Franz Bergler
Termin und Ort
Freitag, 06.09.2013
10.00–16.00 Uhr, 6 UE
Grilleralm
8764 Pusterwald
Link
www.lfi.at/stmk
DownloadInfoblatt LFI Steiermark Abbrennkurs September 2013.pdf3.01 MB